Geschäftsbedingungen der VHS Münsingen
Anmeldung und Bezahlung
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung kommt der Teilnahmevertrag zustande. Die Anmeldung erfolgt durch die Zahlung der Kursgebühr bzw. durch Ermächtigung der Volkshochschule zum Bankeinzug der fälligen Kursgebühr mittels Lastschrift. Unterrichtsmittel
und andere Materialien sind in der Regel nicht in der Kursgebühr enthalten.
Die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste und zur Zahlung der Gebühr. Bei Zahlungsverzug wird je Mahnung eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 5 Euro erhoben.
Die Anmeldungen werden von der Volkshochschule in zeitlicher Reihenfolge angenommen. Die Zahl der Anmeldungen bis zu einem in der Regel eine Woche vor dem 1. Veranstaltungstag liegenden Termin entscheidet über das Zustandekommen der Veranstaltung. Wenn bei den einzelnen Kursen nichts anderes
vermerkt ist, gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 10.
Anmeldebestätigungen
Anmeldebestätigungen werden, bei vorliegender E-Mailadresse, automatisch per Mail versendet. Postal werden sie nur auf ausdrücklichen Wunsch verschickt.
Rücktritt der vhs
Die Volkshochschule kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder andere nicht zu beseitigende Hinderungsgründe vorliegen.
Rücktritt eines Teilnehmers
Für Sprachkurse wird auf die gestaffelte Gebührenregelung in der Rubrik Sprachen verwiesen. Bei Kursen mit acht und mehr Unterrichtsterminen können Teilnehmer bis zum Tag vor dem zweiten Kurstermin vom Vertrag zurücktreten. Die Kursgebühr wird dann abzüglich der anteiligen Kursgebühr und einer Verwaltungskostenpauschale von 10 Euro zurückerstattet. Bei Veranstaltungen mit weniger als acht Terminen sowie bei Exkursionen und Ausfahrten ist der Rücktritt nur bis fünf Werktage vor dem ersten Kurstermin möglich.
Werden die jeweiligen Fristen versäumt, muss die volle Kursgebühr entrichtet oder eine Ersatzperson gefunden werden.
Bescheinigungen, Prüfungen
Wenn mindestens 80% der Kursstunden besucht wurden, können Teilnahmebescheinigungen beim Dozenten oder auf der Geschäftsstelle angefordert werden.
Ermäßigungen
Ermäßigungen werden auf Nachweis gewährt für Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler und Auszubildende, Studenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende und Arbeitslose. Die ermäßigte Gebühr ist in der Geschäftsstelle zu erfragen. Bei Kursen nur für Jugendliche und Kinder ist die Ermäßigung bereits in der Gebühr berücksichtigt. Auf Zusatzgebühren (z.B. Materialkosten) kann keine Ermäßigung gewährt werden.
Urheberschutz
Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule auf keine Weise vervielfältigt werden. Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sindnicht gestattet.
Haftung
Die Haftung der Volkshochschule beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß § 276, 278 BGB ist, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen, ausgeschlossen. Dozenten und Teilnehmer sind verpflichtet, in einem ihnen zumutbaren Rahmen alles zu tun, um Störungen zu verhindern und entstehende Schädenso gering wie möglich zu halten. Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt die Volkshochschule keine Haftung.
Leistungsumfang, Schriftform
Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halbjährlich erscheinenden Programms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, Kursleiter/innen sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform. Für längerfristige Kurse und Studienfahrten gelten besondere schriftliche Vereinbarungen.