Bildungsprämie und Bildungsberatung


Die VHS Tübingen ist die Beratungsstelle für die Bildungsprämie für den Landkreis Tübingen. Sollten Sie Interesse an einer Weiterbildung haben und als Angestellte/r oder Selbstständige/r weniger als 25.600 Euro (bzw. 51.200 Euro für Eheleute mit gemeinsamer steuerlicher Veranlagung) zu versteuerndes Einkommen beziehen, dann können Sie sich bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Gutschein in Höhe von 500 Euro ausstellen lassen (Diese neuen Einkommensgrenzen gelten seit dem 1. Januar 2010). Den Gutschein können Sie für fast alle Formen von beruflicher Weiterbildung ausgeben - selbstverständlich nicht nur an der VHS Tübingen, sondern auch bei vielen anderen Trägern. Bitte beachten Sie: Das "zu versteuernde Einkommen" entspricht nicht dem Bruttoeinkommen! Alleinstehende Menschen mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 28.500 Euro liegen im Regelfall unter der Grenze, bei entsprechenden Abzügen kann das Bruttoeinkommen auch noch deutlich höher liegen, ohne die Prämienberechtigung zu verlieren.


Mit der Bildungsprämie können Sie 50 Prozent der Kosten einer Maßnahme finanzieren, maximal 500 Euro.



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Ihre Bildungsprämie erhalten Sie ganz einfach: Sie vereinbaren einen Beratungstermin mit uns (entweder telefonisch unter 07071 560329 oder per Email unter bildungspraemie@vhs-tuebingen.de), bei dem wir gemeinsam klären, ob die Voraussetzungen für den Gutschein erfüllt sind. Wir haben die wichtigsten Hinweise auf einem Faltblatt für Sie zusammengefasst, das Sie sich aufmerksam durchlesen sollten und sich hier als pdf-Datei herunterladen können.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie folgende Unterlagen unbedingt mitbringen müssen (sonst müssen wir Sie wieder nach Hause schicken):

  • Einkommensnachweis (Steuerbescheid des letzen oder vorletzten Jahres oder Nichtveranlagungsbescheinigung; im Ausnahmefall auch ein Lohnnachweis des Arbeitgebers, ggf. auch für den Ehepartner).
  • Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder EU-Führerschein)
  • Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die nicht aus einem Land der EU stammen bringen eine Niederlassungserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder einen vergleichbaren Aufenthaltstitel mit. EU Bürger aus der Tschechischen Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien, der Slowakei, Bulgarien und Rumänien bringen ihre Freizügigkeitserklärung mit. Bei allen anderen EU Bürgern reicht der Reisepass.
  • Eine unterschriebene Datenschutzerklärung, die Sie sich hier herunterladen können.

 

Da Träger und Bildungsziel auf der Prämie vermerkt werden müssen (und nicht mehr verändert werden können) macht es Sinn, mit einem möglichst konkreten Bildungsanliegen zur Beratungsstelle zu kommen. Vorab können Sie sich zum Beispiel in der Datenbank www.fortbildung-bw.de und im Angebot der vhs Tübingen über Weiterbildungsmöglichkeiten informieren.

 

Sollten Sie noch Fragen haben, dann können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch direkt an die Programmstelle unter der kostenlosen Hotline 0800 - 2623000 wenden. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.




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