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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen (Kurse, Vorträge etc.) der Volkshochschule Tübingen e.V. (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenverarbeitung durchgeführt werden. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) von Seiten der vhs wie von Seiten der Veranstaltungsteilnehmer/innen bedürfen, soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Fax, E-Mail). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
 

Anmeldung

Die Ankündigung von Veranstaltungen ist für die vhs unverbindlich. Mit Ausnahme von Vorträgen ist für alle Veranstaltungen eine Anmeldung erforderlich. Folgende Anmeldemöglichkeiten stehen zur Verfügung: Persönlich in der Geschäftsstelle oder schriftlich an die vhs Tübingen, Katharinenstraße 18, 72072 Tübingen oder telefonisch unter (07071) 5603 29 oder per E-Mail: durch eine Buchung über unsere Internetseite www.vhs-tuebingen.de. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung (schriftlich, persönlich, mündlich oder fernmündlich) kommt der Vertrag zwischen Teilnehmer/in und vhs zustande. Die Teilnahme an Veranstaltungen verpflichtet zu einer Eintragung in die Teilnehmerliste und zur Zahlung der Gebühr, die sofort fällig wird. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Teilnehmervertrages. Die Veranstaltung gilt mit der Abgabe der Anmeldung als belegt, solange von der vhs keine Absage erfolgt. Es erfolgt keine Anmeldebestätigung. Sollte die Veranstaltung ausfallen, ausgebucht sein oder Änderungen notwendig werden, erfolgt eine Benachrichtigung durch die vhs. Liegen drei Tage vor Kursbeginn nicht ausreichend Anmeldungen vor, wird die Veranstaltung abgesagt und die Teilnehmer/innen werden entsprechend informiert. Eine Anmeldung ist jedoch auch noch nach Kursbeginn möglich, wenn noch ausreichend Plätze frei sind. Information über freie Plätze unter der Telefonnummer 07071/5603 29.
 

Bezahlung

Das Veranstaltungs-Entgelt (Gebühr) ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.). Die Teilnahmegebühr wird grundsätzlich per Lastschrift nach Kursbeginn abgebucht. In begründeten Ausnahmefällen kann die Gebühr per Überweisung oder in bar gezahlt werden.
 

Ermäßigungen

Die vhs gewährt Schüler/innen, Auszubildenden, Studierenden, Wehr- und Zivildienstleistenden sowie Arbeitslosen, Behinderten und Inhaber/innen der Tübinger Bonus-Card, soweit im Programm nicht etwas anderes ausgewiesen ist, eine Ermäßigung von 10 % auf die Gebühr von Kursen. Bei Kinderkursen und Kursen für Studierende sind bereits 10% Ermäßigung abgezogen. Es ist nur eine Ermäßigungsart möglich. Zusatzgebühren werden nicht ermäßigt. Um eine Ermäßigung in Anspruch zu nehmen, ist eine persönliche oder schriftliche Anmeldung erforderlich. Dabei muss eine entsprechende Bescheinigung direkt bei der Anmeldung vorgelegt oder zugesendet werden (Schüler-/Studentenausweis, Bonuskarte etc.). Bescheinigungen, die erst nach der Abbuchung eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Keine Ermäßigung für Vorträge.
 

Rücktrittsrecht der Teilnehmerin / des Teilnehmers

Eine Abmeldung ist möglich. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Für den fristgerechten Zugang der Kündigung sind die Öffnungszeiten des vhs-Sekretariats zu beachten. Der Rücktritt muss spätestens vor dem zweiten Kurstermin schriftlich, telefonisch oder persönlich erklärt werden. Bei Rücktritt bis drei Werktage vor Beginn des Kurses wird die bereits bezahlte Kursgebühr zurückerstattet. Anschließend wird bis Kursbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR fällig. Bei Rücktritt vor dem zweiten Kurstermin wird die Kursgebühr abzüglich der anteiligen Kursgebühr und eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR erstattet. Eine Abmeldung beim Kursleiter oder bei der Kursleiterin ist nicht verbindlich, das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der/die Teilnehmer/in die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der/die Teilnehmer/in nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der/die Teilnehmer/in kann ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (sofort nach deren Bekanntwerden) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Macht der/die Teilnehmer/in von einem ihm/ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er/sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bei einem Wert der Materialien bis zu 40,00 EUR trägt der/die Teilnehmer/in die Kosten der Rücksendung.

Rücktritt und Kündigung durch die vhs

Die vhs kann wegen mangelnder Beteiligung (dabei beträgt die Mindestteilnehmerzahl in der Regel zehn), Ausfall einer Kursleiterin / eines Kursleiters oder anderer von ihr nicht zu vertretender Gründe vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits gezahlte Gebühren zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen die vhs sind ausgeschlossen. Um auch bei nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl die Durchführung eines Kurses zu ermöglichen, bietet die vhs in Einzelfällen den angemeldeten Teilnehmer/innen am ersten Kurstermin eine Kleingruppenregelung an. Diese sieht entweder eine höhere Kursgebühr oder eine reduzierte Zahl der Unterrichtseinheiten vor. Die Entscheidung muss vor dem zweiten Kurstermin getroffen werden. Sind die Teilnehmer/innen mit der angebotenen Lösung nicht einverstanden, wird der Kurs nicht durchgeführt und evtl. bezahlte Gebühren werden erstattet. Die vhs kann gem. § 314 BGB aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleiterin/ den Kursleiter, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten, Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber Teilnehmer/innen oder Beschäftigten der vhs, Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.), Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann die vhs den/die Teilnehmer/in auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
 

Teilnahmebescheinigung

Der Besuch von Veranstaltungen wird auf Wunsch bescheinigt, wenn regelmäßig teilgenommen wurde (mindestens 80%). Soll die Bescheinigung zugeschickt werden, zahlt der/die Teilnehmer/in die Portokosten.
 

Haftung

Die Haftung der vhs für Schäden jedweder Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt die vhs keine Haftung. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung von einer/einem bestimmte/n Kursleiter/in durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen der/des Kursleiterin/Kursleiters angekündigt wurde. Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen, z.B. durch Erkrankung der Kursleiterin/des Kursleiters, kann sie nachgeholt werden, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht, anteilige Kursgebühren werden erstattet. Für Irrtümer, Gebührenänderungen und Druckfehler wird keine Haftung übernommen.
 

Datenschutz und Urheberschutz

Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Familienname, Vorname und Anschrift sowie die Nennung der Bankverbindung sind bei schriftlichen Anmeldungen und persönlichen Anmeldungen, bei denen eine unbare Zahlung des Veranstaltungsentgelts gewünscht wird, zur Abwicklung des Zahlungsvorgangs erforderlich. Die Angabe der Telefonnummer ist für die Benachrichtigung bei Veranstaltungsänderungen erwünscht. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet. Eine Löschung erfolgt gemäß den rechtlichen Vorschriften. Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nur nach Rücksprache mit der vhs gestattet. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs nicht vervielfältigt werden.
 

Sonstiges

Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Leitung oder Vorstand der Volkshochschule. Sind diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.
 

Schlussbestimmungen

Das Recht, Ansprüche gegen die vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der vhs anerkannt worden ist.
 

Widerrufsbelehrung