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Sonderrubrik / Bildungszeit
Das Baden-Württembergische Bildungszeitgesetz gewährt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Bildungszeit ermöglicht es Ihnen, sich während der Arbeitszeit beruflich weiterzuqualifizieren, ohne auf Ihr Gehalt verzichten zu müssen. Investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft und erweitern Sie Ihre Kompetenzen – Ihr Arbeitgeber trägt die Lohnkosten, während Sie neue Fähigkeiten erlernen und Ihr berufliches Profil stärken. Die folgenden Volkshochschulkurse sind offiziell als Bildungszeit anerkannt und bieten Ihnen die perfekte Gelegenheit, diesen wertvollen Anspruch zu nutzen.

Bildungszeit


Das Baden-Württembergische Bildungszeitgesetz gewährt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Bildungszeit ermöglicht es Ihnen, sich während der Arbeitszeit beruflich weiterzuqualifizieren, ohne auf Ihr Gehalt verzichten zu müssen. Investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft und erweitern Sie Ihre Kompetenzen – Ihr Arbeitgeber trägt die Lohnkosten, während Sie neue Fähigkeiten erlernen und Ihr berufliches Profil stärken. Die folgenden Volkshochschulkurse sind offiziell als Bildungszeit anerkannt und bieten Ihnen die perfekte Gelegenheit, diesen wertvollen Anspruch zu nutzen.

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