Gebührenerstattung für Gesundheitskurse
Die Krankenkassen bezuschussen derzeit nur noch Kurse, die in der Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) erfasst und zertifiziert sind.
Die Volkshochschule Tübingen nimmt – wie auch die anderen Volkshochschulen der Region Neckar-Alb – nicht an diesem Verfahren teil.
Gründe für diese Entscheidung:
- Pädagogische Flexibilität: Kurse, die bei der ZPP eingereicht werden, müssen einem minutengenauen Kursmanual folgen. Diese strikten Vorgaben widersprechen dem pädagogischen Anspruch der vhs, individuell und flexibel auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden einzugehen.
- Hoher Verwaltungsaufwand: Das Prüfverfahren ist sehr zeitaufwändig – sowohl für die Verwaltung als auch für die Kursleitungen – und würde die Kursgebühren deutlich erhöhen.
- Unfaire Anerkennung von Qualifikationen: Die ZPP verlangt von Kursleitungen eine aktuelle, mehrjährige Ausbildung im Gesundheitsbereich. Viele ältere, aber gleichwertige oder höherwertige Qualifikationen werden dabei nicht anerkannt. Dadurch würden erfahrene, hervorragend ausgebildete Kursleitende benachteiligt.
Unsere Kursleitungen werden sorgfältig ausgewählt und sind in den Bereichen, in denen sie unterrichten, sehr gut qualifiziert, bzw. lizenziert. So stellen wir sicher, dass unsere Gesundheitskurse fachlich fundiert, sicher und qualitativ hochwertig durchgeführt werden.
Bei einer Teilnahme von mindestens 80 % erhalten Sie auf Nachfrage eine Teilnahmebescheinigung, die die Kerndaten des Kurses enthält. Ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse eine Förderung (Primärprävention nach § 20 SGB V) gewährt, entscheidet diese individuell. Die vhs Tübingen hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.