Das Baden-Württembergische Bildungszeitgesetz gewährt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Bildungszeit ermöglicht es Ihnen, sich während der Arbeitszeit beruflich weiterzuqualifizieren, ohne auf Ihr Gehalt verzichten zu müssen. Investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft und erweitern Sie Ihre Kompetenzen – Ihr Arbeitgeber trägt die Lohnkosten, während Sie neue Fähigkeiten erlernen und Ihr berufliches Profil stärken. Die folgenden Volkshochschulkurse sind offiziell als Bildungszeit anerkannt und bieten Ihnen die perfekte Gelegenheit, diesen wertvollen Anspruch zu nutzen.
Unsere Kurse finden Sie hier.
Nähere Informationen für Arbeitsnehmer und ein Antragsformular zum Einreichen beim Arbeitgeber finden Sie auf der Bildungszeit-Seite des Landes Baden-Württemberg. Gerne können wir Ihnen das Merkblatt auch zukommen lassen. Bitte wenden Sie sich dafür an edv@vhs-tuebingen.de.